Geltung:

Diese Schulordnung regelt die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern unserer Schule

Die folgenden Regeln gelten auch bei Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts und auf dem Schulweg.

In den ersten Tagen jedes neuen Schuljahres besprechen die Klassenlehrer/innen  mit den Schülern/innen diese Schulordnung. Neu aufgenommene Schüler bekommen  sie ausgehändigt.

Grundsätzliches:

Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Arbeitens. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft bemühen sich um Zusammenarbeit und verhalten sich so, dass diese Zielsetzungen nicht gestört werden.

Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Toleranz  sind unverzichtbar für das Zusammenleben in der Schule.

Jeder soll ohne Angst vor anderen die Schule besuchen können.

Jeder ist für seine Handlungen und Unterlassungen selbst verantwortlich und soll sich so verhalten, wie er selbst behandelt werden möchte.

In Konfliktfällen  sind alle aufgefordert gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Dabei darf es in keinem Fall zur Gewaltandrohung  oder zur Anwendung von Gewalt  kommen. Beleidigungen, Demütigungen, Bedrohungen und andere Formen psychischer Gewalt  müssen in jedem Falle unterbleiben.

Das Mitbringen von Waffen und als Waffe gemeinten Gegenständen ist verboten.

Jeder hat darauf zu achten, dass fremdes Eigentum sorgfältig behandelt, nicht beschädigt, nicht verdreckt, nicht zerstört oder entwendet wird.

Das gilt auch für Einrichtungen der Schule und Unterrichtsmittel.

Besitz und Konsum von Rauschmitteln und der Handel damit sind in der Schule verboten.

Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.

Während des Schulunterrichts besteht auf dem gesamten Schulgelände ein grundsätzliches Handy-Verbot. (Gerät muss ausgeschaltet sein.)  Ebenso müssen elektronische Geräte unsichtbar bleiben. Deren Benutzung ist verboten.

Schüler/innen, die sich nicht an diese Verbote halten, müssen ihr Handy bzw. das elektronische Gerät abgeben. Es wird bis zum nächsten Schultag im Safe der Schule aufbewahrt und kann nur von den Eltern oder bei Vorlage eines schriftlichen Antrags der Eltern abgeholt werden.

Aufsicht:

Die Schüler/innen stehen während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unter Aufsicht der Schule.

Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nur mit Genehmigung eines Lehrers / einer Lehrerin verlassen. Die Lehrer/innen haben jederzeit allen Schülern /innen im Hause gegenüber das Recht, Weisungen zu erteilen

Die Anwesenheit von offensichtlich schulfremden Personen, die erkennbar nichts in der Schule zu tun haben, soll der nächst erreichbaren Aufsichtsperson mitgeteilt werden. Unterrichtliche Pflichten

Die Teilnahme am Unterricht ist für jede/n Schüler/in Pflicht. Er/Sie muss regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten  Schulveranstaltungen teilnehmen, sich auf den Unterricht vorbereiten und in ihm mitarbeiten, die ihm/ihr gestellten Aufgaben ausführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereit halten.

Fehlt ein/e Schüler/in, so ist die Schule unverzüglich über die Erkrankung zu benachrichtigen (z.B. telefonisch über das Sekretariat). Für versäumten Unterricht muss in jedem Fall (auch bei gefehlten Einzelstunden, wenn Schüler/innen krank nach Hause entlassen werden, bei Arztterminen) eine schriftliche Entschuldigung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n vorgelegt werden. Nur so kann die Schule sicherstellen, dass die Eltern über die Unterrichtsversäumnisse ihrer Kinder informiert sind.

Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig bei der/dem Klassenlehrer/in gestellt werden. Vor und im Anschluss an die Ferien besteht Beurlaubungsverbot. Eine Ausnahme ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht der Verlängerung der Schulferien dient.

Versäumter Stoff muss unaufgefordert und selbständig nachgearbeitet werden. Durch unentschuldigtes Fehlen nicht erbrachte Leistungen werden in der Regel als ungenügend bewertet.

Sachschäden:

Sachschäden sind sofort bei der zuständigen Lehrkraft und/oder im Sekretariat zu melden, so dass niemand verletzt wird und der Schaden möglichst rasch behoben werden kann.

Das Schuleigentum ist schonend zu behandeln.

Reparaturen wegen nachweislich mutwilliger Beschädigung des Schulgebäudes oder des Inventars durch einzelne Schüler/innen müssen von den Erziehungsberechtigten dieser Schüler/innen bezahlt werden. 


Jeder bemüht sich um Sauberkeit. Das gilt insbesondere für die Toilettenanlagen. Mutwillige Verschmutzungen sind unzumutbar für alle und besonders rücksichtslos gegenüber den Putzkräften. Hier kann der Verursacher zu eigenhändiger Säuberungs- und/oder zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden.


Die Unterrichtsräume sind nach dem Unterricht so zu verlassen, dass sie leicht gereinigt werden können. Die Lehrer/innen achten darauf, dass die Schüler/innen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Abfall zu beseitigen, die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.


Organisation:

Fahrräder werden abgeschlossen im Fahrradkeller, der ab 7.15 Uhr geöffnet ist,  abgestellt.

Radfahrer steigen vor dem Abgang zum Fahrradkeller ab und schieben ihre Räder in den Keller. Niemand hält sich unnötig im Fahrradkeller auf.

Um 7.15 Uhr beginnt die Aufsicht für Fahrschüler/innen,  bis 7.20 Uhr dürfen sie in die Pausenhalle; Schüler/innen, die später kommen, warten wie alle anderen auf dem Schulhof auf das erste Schellen.

Für Fahrschüler/innen, deren Unterricht nicht zur ersten Stunde beginnt oder vor der sechsten Stunde endet, steht die Pausenhalle zur Verfügung.

Alle anderen Schüler/innen verlassen unverzüglich nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude und Schulgelände.


Nach dem ersten Schellen (7.40 Uhr)  betreten die Schüler/innen das Schulgebäude und begeben sich in die Unterrichtsräume. Das Lehrerraumsystem bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, dass sie in den kurzen Pausen die Räume wechseln, d. h. den Raum der neuen Lehrperson aufsuchen.

Wie im Straßenverkehr sollten alle dabei das „Rechtsgehgebot“ beachten.

Das Rennen und Schreien auf den Gängen ist nicht gestattet.


Wenn der Lehrer / die Lehrerin nicht in dem Raum ist, melden sich Klassen- oder Kurssprecher/innen fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat oder im Lehrerzimmer, damit bei Bedarf die Frage der Vertretung geregelt werden kann.  


Während der großen Pause halten sich die Schüler/innen auf dem Schulhof auf. Die Parkplätze gehören nicht zum Pausenhof.


Der Aufenthalt im Innern des Schulgebäudes ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet. In Regenpausen halten die Schüler/innen sich in der Pausenhalle auf.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist besonders in den Pausen erforderlich, um Unfälle zu vermeiden. Daher sind Rad-, Skateboard- und Rollschuhfahren und vergleichbare Gefährdungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Ballspiele sind  auf dem Schulhof erlaubt, jedoch nicht im Gebäude.

Die SV unterstützt die Lehrer bei der Flur- und Pausenaufsicht. Ihre Anweisungen sind genau wie die der Lehrer/innen zu befolgen.


Diese Schul- und Hausordnung wurde auf der Grundlage des Schulgesetzes (§ 42 Absatz 3)  erstellt.


Dorsten, 26.10.2010